Führung der Kaufpreissammlung

Die Aufgabe des Gutachterausschusses ist es den Grundstücksmarkt transparent zu machen und die Kaufpreis- sowie Bodenwertentwicklungen abzuleiten. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Gutachterausschuss zur Führung einer Kaufpreissammlung verpflichtet.

Alle notariell beurkundeten Kaufverträge über Grundstücke innerhalb der Landeshauptstadt Kiel werden von den beurkundenden Stellen in Abschrift an den Gutachterausschuss übermittelt.

Die wertrelevanten Informationen zur Bildung des Kaufpreises werden in einer Datenbank (Kaufpreissammlung) gesammelt. Relevante Vertragsinhalte sind u. a. der Kaufpreis, Flächenangaben, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, und die Lage im Stadtgebiet. Die Kaufpreissammlung wird anonymisiert geführt, das heißt es besteht kein Namensbezug (Verkäufer/Käufer).

Die Inhalte der Kaufverträge beschränken sich üblicherweise auf die für die Grundstücksübertragung notwendigen Daten des Grundstücks, wie z.B. Grundbuchnummer, Flur, Flurstück(e), Gemarkung und Kaufpreis. Diese Daten reichen nicht aus um die Grundstücksteilmärkte transparent zu machen.

Um die notwenigen wertbestimmenden Informationen zu erhalten und in der Kaufpreissammlung zu erfassen, wendet sich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit einem teilmarktspezifischen Fragebogen an die Vertragsbeteiligten des Immobilienkaufvertrages.

Nach § 197 BauGB kann der Gutachterausschuss verlangen, dass Personen die Angaben über das Grundstück bzw. wertrelevante Informationen an einem Grundstück haben, diese zur Führung der Kaufpreissammlung notwendigen Unterlagen vorlegen. Gegebenenfalls muss der Eigentümer oder der Besitzer des betreffenden Grundstücks auch dulden, dass Grundstücke u. a. zur Auswertung von Kaufpreisen betreten werden.

Die Ergebnisse der Auswertung aus der Kaufpreissammlung werden in Form von Marktinformationen, Immobilienmarktberichten und durch Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. Darüber hinaus können kleinräumige und teilmarktspezifische Auswertungen für Jedermann auf Grundlage der Kaufpreissammlung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

Für die unterschiedlichen Teilmärkte sind jeweils Fragebögen entwickelt worden, die auf die jeweiligen kaufpreisbildenden Merkmale abstellen.


Fragebögen:

  1. Teilmarkt unbebautes Grundstück
  2. Teilmarkt bebautes Grundstück (individueller Wohnungsbau)
  3. Teilmarkt bebautes Grundstück (Wohn-/Geschäftshäuser)
  4. Teilmarkt bebautes Grundstück (Büro-/Geschäftshäuser)
  5. Teilmarkt bebautes Grundstück (gewerblich genutzte Grundstücke)
  6. Teilmarkt bebautes Grundstück (Wohnungs-/Teileigentum)