Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind (gemäß § 196 BauGB) flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustandes. Bodenrichtwerte sind mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschließt für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel im Wesentlichen Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragsfreies Bauland. Im Weiteren werden für
- Flächen der Land- oder Forstwirtschaft
- Sonstige Flächen
Bodenrichtwerte ermittelt und beschlossen.
Seit dem Jahr 2024 werden für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel (auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen), Bodenrichtwerte zum 01.01. des jeweilig geraden Kalenderjahres ermittelt. Vormals wurden Bodenrichtwerte zum 31.12. des jeweilig geraden Kalenderjahres ermittelt.
Bodenrichtwerte für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel werden in einer digitalen Karte dargestellt und veröffentlicht. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bodenrichtwertkarte die digitale und graphische Darstellung der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel beschlossenen Bodenrichtwerte ist. Vor der Nutzung der digitalen Bodenrichtwertkarte lesen Sie bitte die Hinweise
Weitere Informationen (Legenden zu den Bodenrichtwerten) können, nach Auswahl einer Bodenrichtwertzone, über den Link im Fenster des Abfrageergebnisses angezeigt werden.
Bodenrichtwerte zu einzelnen Lagen innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel können Sie dieser Bodenrichtwertkarte (Kiel) entnehmen.
Bei Rückfragen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte telefonisch unter den Telefonnummern zur Verfügung.