Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Der Antrag auf eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einerseits „online“ und andererseits auch schriftlich erfolgen. Hierbei verweisen wir auf den untenstehenden Link zum Online-Antrag bzw. die Version des Antrages zum Selbstausdruck. Die Antragsbedingungen befinden sich auf dem Antragsformular.

Das ausgedruckte Formular senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben dem Gutachterausschuss zu.

Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist gebührenpflichtig. Die Gebührensatzung finden Sie hier.

Zur Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist es unabdingbar, dass die notwendigen Auswahlkriterien durch den Antragsteller definiert werden. Sachverständige Einschätzungen (wie z.B. Suche nach vergleichbare Lagen) können durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nicht vorgenommen werden.

Sofern Informationen oder Erkenntnisse aus der Auskunft aus der Kaufpreissammlung an Dritte weitergegeben werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese Informationen durch den Gutachterausschuss Kiel bereitgestellt wurden.


Antragsformular:

Erläuterungen zur Auskunft aus der Kaufpreissammlung siehe unter: