Leibrentenbarwertfaktoren

Leibrenten sind Rentenzahlungen die an das Leben der berechtigten Personen gebunden sind. Die Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten sind bei der Ermittlung des Wertes des Rechtes bzw. Belastung durch das Recht zu berücksichtigen. Die Anwendung der Lebenserwartung als Zeitfaktor führt zu keinen sachgerechten Ergebnissen. Aus diesem Grunde sind bei diesen Betrachtungen Leibrentenfaktoren in Ansatz zu bringen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Landeshauptstadt Kiel hat eine Rechenanwendung entwickelt, die Leibrentenbarwertfaktoren auf Basis der jeweils maßgeblichen Absterbeordnung berechnet.

Die Leibrentenbarwertfaktoren werden auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) regelmäßig veröffentlichten „Absterbeordnungen“ berechnet.

In den Rechenmaschinen ist es möglich, frei wählbare Kapitalisierungszinssätze (1- 15 %) zu nutzen. Weiterhin es möglich die Anzahl der Zinsperioden im Jahr, im Bereich von einer bis zwölf Perioden, frei zu wählen. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass Ergebnisse einer finanzmathematischen Berechnung (auf Grundlage von statistischen Ansätzen) ausschließlich als „Rechenergebnisse“ zu betrachten sind. Inwieweit dieses Ergebnis als „marktüblich“ zu betrachten ist, kann nur durch den sach- und ortskundigen Anwender entschieden werden.

Absterbeordnungen (bis zum Letztversterbenden) aus früheren Jahren liegen dem Gutachterausschuss Kiel zurzeit nicht vor. Ausnahme bildet die Absterbeordnung aus dem Jahr 1986-1988 für den Bereich der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland (West). Diese sind in der untenstehenden Rechenmaschine integriert. Für den Bereich der “Ehemaligen DDR” sind bei DESTATIS keine Absterbeordnungen bis zum Letztversterbenden zu erhalten, somit kann keine “Rechenmaschine” bereitgestellt werden.

Für die Ermittlung von Leibrentenbarwertfaktoren zu einem Wertermittlungsstichtag zwischen „1986-1988“ und „2000- 2002“ werden in der Wertermittlungsliteratur unterschiedliche mathematische Verfahren beschrieben. Für die Anwendung der nachstehenden Rechenmaschinen, besteht somit die Möglichkeit sich dort zu informieren und eine sachverständige Entscheidung zur Bearbeitung dieses Sachverhaltes zu finden. (Bsp. „Praxis der Grundstücksbewertung“ – Autoren. Gerady, Möckel, Troff)

Leibrentenbarwertfaktoren dienen dazu, Leistungen die an das Leben von Personen gebunden sind, zu kapitalisieren. Hierbei stehen Rentenleistungen im Vordergrund. Außerdem werden Leibrentenbarwertfaktoren im Rahmen der Grundstücksbewertung benötigt.

Häufig werden Rechte an Grundstücken eingeräumt, bei denen eine oder mehrere Personen begünstigt werden bzw. betroffen sind. Sollen diese Rechte bewertet werden, ist die Dauer für die dieses Recht besteht eine wesentliche Größe. Ist eine natürliche Person lebenslänglich rechtlich begünstigt, so beschreibt die statistische durchschnittliche Lebenserwartung die Dauer des eingeräumten Rechtes. Die statistische Lebenserwartung ist vom Alter der Person abhängig. Das statistische Bundesamt veröffentlicht „Sterbetafeln“, in denen jeweils die aktuelle Lebenserwartung abzulesen ist.

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung werden häufig verbundene Leibrenten bewertet, bei denen Zahlungen „bis zum Tod der letztversterbenden Person“ oder „bis zum Tod der erstversterbenden Person“ sind. Die entwickelte Applikation berücksichtigt auch diese Möglichkeit, in dem Leibrentenbarwertfaktoren für zwei Berechtigte unter Berücksichtigung des Geschlechts ermittelt werden können.

Die den Leibrentenbarwertfaktoren zu Grunde liegenden “Sterbetafeln” und “Absterbeordnungen” werden von DESTATIS (www.destatis.de) veröffentlicht. Das Datum der Pressemitteilung hierzu, ist den jeweiligen “Rechenmaschinen” zugeordnet (siehe unten). Leibrentenbarwertfaktoren können ausschließlich auf Grundlage von “Absterbeordnungen bis zum Letztversterbenden” ermittelt werden. Veröffentlichungen über diese Absterbeordnungen liegen ausschließlich zu den jeweilig angegebenen Stichtagen vor.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der aus den Rechenmaschinen und der Anwendung der Leibrentenbarwertfaktoren ermittelte Wert, lediglich ein unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten ermitteltes Ergebnis darstellt. Je nach Fallgestaltung, Objekt etc. bleibt zu
prüfen, in wieweit “übliche Marktteilnehmer” entsprechend am Grundstücksmarkt agieren.
Das Ergebnis muss unter dem Gesichtspunkt der Marktrelevanz kritisch gewürdigt werden.

Zur Ermittlung des Wertes, des durch ein Recht (im oben genannten Sinn) belasteten Grundstückes, wird der Verkehrswert des fiktiv unbelasteten Grundstücks mit dem, aus dem Leibrentenbarwertfaktor ermittelten, Abzinsungsfaktor (an das Leben gebundener Abzinsungsfaktor) multipliziert. Die mathematische Grundlage bildet nachfolgende Formel, die auch in der WertR 2006 – 4.4.3 Anl.17 dargestellt ist.

f(x) = 1 – (ä(x) – 1) x p

Hierbei ist: f(x) = der Abzinsungsfaktor; ä(x) = Leibrentenbarwertfaktor; p = Zinsfaktor (z.B.: i.d.F. 0,05 bei 5%)

Hinweis: Hierbei ist zu beachten, dass der in dem Rechenbeispiel der WertR – Anl.17 dargestellte Leibrentenfaktor auf Grundlage einer „monatlich-vorschüssigen Zahlungsweise“ ermittelt wurde. Im Rahmen der Ermittlung des an das „Leben gebundenen Abzinsungsfaktors“, ist jedoch der jährlich-nachschüssige Leibrentenbarwertfaktor Grundlage des Rechenbeispiels. Dieser wird im Rahmen der untenstehenden Rechenmaschinen angegeben.

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Ansprechpartner: Wolfgang Plaga – Tel.: 0431-901 2538
Bitte beachten Sie die Hinweise im Impressum.

Literaturhinweis:
Vogels, Manfred
Grundstücks- und Gebäudebewertung marktgerecht: mit Formeln, Rechenverfahren, Diagrammen, Tabellen und Rechnerprogrammierung, 1. Auflage – Wiesbaden, Berlin: Bauverlag 1977