Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 BauGB).
Ein Verkehrswertgutachten enthält üblicherweise keine detaillierte Ausführungen und /oder Werteinschätzungen über
- Kontaminationen des Grundstücks,
- die Bodentragfähigkeit des Baugrundes,
- Belastungen des Grundstücks mit Kampfmitteln,
- evtl. verbaute schadstoffhaltige Baumaterial,
- über Baumängel oder -schäden die nicht offenkundig sichtbar sind.
Die o.a. Anknüpfungstatbestände finden i.d.R. in den Gutachten keine Berücksichtigung. Der Verkehrswert wird unter der Fiktion einer unbelasteten Grundstücks- und Gebäudequalität ermittelt. Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Antragsberechtigt sind gemäß § 193 BauGB die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist sowie Behörden und Gerichte. Gutachten sind schriftlich zu beantragen.
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB über bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Rechten an Grundstücken werden des Weiteren auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und sonstigen Sachverständigen erstattet.
Auskünfte und Informationen zu Verkehrswertgutachten sowie über die Kosten von Verkehrswertgutachten und zur Antragstellung erhalten Sie von den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle oder hier.