Kaufpreissammlung (allgemein)
Basis der Kaufpreissammlung sind Angaben aus notariell beglaubigten Verträgen innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel, bei denen Immobilien gegen Entgelt übertragen wurden.
Wesentliche Angaben, die aus den Verträgen in der Kaufpreissammlung erfasst werden sind die zur Lage, zur Art und Nutzung der Bebauung und der gezahlte Kaufpreis. Durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden diese vorliegenden Angaben weiter um wertrelevante Merkmale (z. B. bei bebauten Objekten, Baujahr, baulicher Zustand) ergänzt, um eine höhere Informalität zum Kauffall zu erzielen. Die Datenverdichtung basiert im Wesentlichen auf der Beantwortung von nutzungsspezifischen Fragebögen durch die Käufer*in und ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Führung der Kaufpreissammlung.
An alle Interessierten werden Auswertungen aus der Kaufpreissammlung auf Basis der nachverdichteten Kaufpreisdaten abgegeben. Die Kaufpreise für vergleichbare Objekte werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter statistischen Gesichtspunkten ausgewertet und in Form einer anonymisierten Kaufpreisspanne (Minimal-, Maximal- und arithmetischer Mittelwert) dargestellt und schriftlich mitgeteilt. Die Auswertung ist gebührenpflichtig.
Eine Auswertung aus der Kaufpreissammlung dient dazu, den Grundstücksmarkt transparent zu machen. Diese kann jedoch nur erteilt werden, wenn in dieser Lage eine entsprechende Anzahl vergleichbarer veräußerter Objekte in der Kaufpreissammlung vorhanden sind. Dieses ist regelmäßig bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern zu erwarten. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Auswertung unter Heranziehung nachverdichteter Kaufpreisdaten möglich ist. Beispielsweise lässt sich ggf. eine Kaufpreisspanne für Reihenhäuser in Elmschenhagen leicht darstellen, da hier eine Vielzahl von Objekten identischer Bauart und Grundstücksgröße vorliegen.
Personen, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen und den sachverständigen Umgang mit den einzelnen Kauffalldaten garantieren bzw. gewährleisten, erhalten jeweils für den einzelnen Auftrag eine gebührenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Ein entsprechender Antrag ist zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen der Antragsberechtigung sind zu beachten. Üblicherweise werden diese Daten für die Ermittlung von Verkehrswerten/Markwerten durch Sachverständige für Grundstückswertermittlung abgefragt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.