Informationen / Auswertungen aus der Kaufpreissammlung
Gebührenfreie Informationen zum Kieler Grundstücksmarkt sind auf der Internetseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel verfügbar www.gutachterausschuss-kiel.
Darüber hinaus können aus den Daten in der Kaufpreissammlung kleinräumige und objektspezifische Auswertungen / Auskünfte erfolgen, die im Regelfall gebührenpflichtig sind (vgl. gültige Gebührensatzung).
Übliche Grundstücksteilmärkte für derartige Auswertungen sind:
- Eigentumswohnungen
- Bebaute Grundstücke des individuellen Wohnungsbaus oder des Geschosswohnungsbaues
- Unbebaute Grundstücke mit besonderem Nutzungsaspekten (z.B. Kleingärten)
Auswertung aus der Kaufpreissammlung (in der Form als Kaufpreisspanne)
Interessierte Personen können eine Auswertung aus der Kaufpreissammlung beantragen, basierend auf die vom Antragstellenden angegebenen Objektkriterien. Die Auswertung liefert eine Kaufpreisspanne inkl. Mittelwert, die auf tatsächlich gezahlten Kaufpreisen basiert (Einzelauswertung). Berücksichtigung finden dabei hinreichend vergleichbare Veräußerungsfälle (kleinräumige Auswertung).
Auswertung aus der Kaufpreissammlung (in der Form als summarische Auswertung/aggregierte Daten)
Eine summarische Auswertung liefert Marktinformationen, entsprechend den jeweiligen Anforderungen des Antragstellenden. Das Auswerteergebnis wird auf die marktrelevanten Kenngrößen des Grundstücksmarktes abgestellt (Kaufpreis je m², Absolutkaufpreis etc.).
Unter einer summarischen Auswertung/aggregierte Daten sind Auswertungen zu verstehen, bei denen z.B. Informationen zu einzelnen Teilmärkten in zusammengefasster Form erstellt werden.
Auch die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Marktinformationen stellen im Wesentlichen aggregierte Daten dar.
Antragsformular:
Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise)
Personen, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen und den sachverständigen Umgang mit den Kauffalldaten garantieren, können Vergleichskaufpreise anfordern.
Die Daten werden üblicherweise von Sachverständigen in der Grundstückswertermittlung angefordert und gemäß den rechtlichen Bestimmungen des § 13 der Landesverordnung über die Bildung und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle (Gutachterausschussverordnung – GAVO 2022) übermittelt.
Einzelkaufpreise sind über sämtliche in der Landeshauptstadt Kiel bestehenden Grundstücksteilmärkte lieferbar. Über die geeignete Verwendung haben Antragsstellende zu befinden.