Antrag auf Erstattung eines Gutachtens
Mit dem unten aufgeführten Antragsformular können Sie die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel beantragen.
Vorgehensweise
- Laden Sie das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus.
- Ergänzen Sie die erforderlichen Angaben auf dem Formular.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag an die Geschäftsstelle zurück.
Wichtige Hinweise
- Die Antragsberechtigung wird durch die Geschäftsstelle geprüft. Gegebenenfalls sind dem Antrag erforderliche Vollmachten oder Nachweise wie z.B. ein Grundbuchauszug beizufügen. Die Antragsberechtigung ergibt sich u.a. aus § 193 des Baugesetzbuches (BauGB).
- In Abhängigkeit vom Wertermittlungsobjekt und dem Antragszweck sind im Regelfall weitere Unterlagen, wie z.B. Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen o.ä. notwendig, die in Abstimmung mit Ihnen bereitgestellt werden müssen.
- Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der zu ermittelnde Verkehrswert (Marktwert) bezieht. Für manche Anträge, wie z.B. bei einem Zugewinnausgleich im Rahmen einer Ehescheidung, können mehrere Wertermittlungsstichtage erforderlich sein. Auch können abweichende wertrelevante Eigenschaften in Betracht gezogen werden, wofür ein spezieller Qualitätsstichtag festgelegt wird. Im Regelfall sind der Zeitpunkt der Wertermittlung (Wertermittlungsstichtag) und der Zeitpunkt der Grundstücksqualität (Qualitätsstichtag) identisch.
Weitere Informationen
- Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geben Ihnen gerne Auskunft über die Bearbeitungsdauer und die voraussichtlichen Kosten.
- Die aktuelle Gebührensatzung sowie die Gebührentabelle für Amtshandlungen und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.