Ist der Gutachterausschuss Kiel unabhängig?
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind grundsätzlich selbstständig und unabhängig.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 192 Baugesetzbuch (BauGB). Die Verwaltungseinheit des Gutachterausschusses, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, ist auf Grund gesetzlicher Regelungen LINK § 1 GAVO bei den Gebietskörperschaften angesiedelt. Diese Gebietskörperschaften sind zur Ausgestaltung des Gutachterausschusses mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln verpflichtet. Hierdurch entstehen jedoch keine Abhängigkeiten von diesen Gebietskörperschaften.